Wir schaffen rechtliche Grundlagen für gelingende Integration und Teilhabe – verlässlich für Menschen und Kommunen

Im Sächsischen Landtag wurde das “Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen” beschlossen. Dazu erklärt Albrecht Pallas, Sprecher für Integration der SPD-Landtagsfraktion:

“Wir wollen Menschen, die zu uns gekommen sind, hier schnell und bestmöglich integrieren. Denn wir sind Einwanderungsland. Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz festigen wir die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und ihre Teilhabe an unserer Gesellschaft in Sachsen und den sächsischen Kommunen. Das Gesetz schafft dafür die Rechtsgrundlage. Die seit 2015 mühsam aufgebaute Integrationsstruktur in Sachsen kriegt damit einen klaren Rahmen. Die Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen und die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe werden dauerhaft geklärt. Das ist auch nötig, denn Integration gehört zu einer Einwanderungsgesellschaft und wird weiter an Bedeutung gewinnen.

Konkret werden mit dem Gesetz Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Integration, des Spracherwerbs und zur Unterstützung der gesellschaftlichen Integration sowie der Förderung kommunaler Integrationsarbeit gestärkt und abgesichert.

Außerdem wird die migrationspolitische Kompetenz und Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund in den Behörden gestärkt, ein Landesbeirat für Integration und Teilhabe und ein Sächsischer Integrations- und Teilhabebericht eingeführt sowie die Position des Sächsischen Ausländerbeauftragten zum Sächsischen Integrationsbeauftragten weiterentwickelt. Alles mit dem Ziel, Integration und Teilhabe als wichtige Zukunftsaufgabe unserer Einwanderungsgesellschaft zu stärken.