Wir stärken die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung
Im Innenausschuss des Sächsischen Landtags fand heute eine Anhörung zur 3. Kommunalrechtsnovelle statt. Das Kommunalrecht wird regelmäßig auf aktuelle Entwicklungen sowie Bedürfnisse überprüft und an neue Bedingungen und Herausforderungen vor Ort angepasst. Berücksichtigung finden bei der aktuellen Novelle vor allem:
1) Die Pandemiesituation, die auch Auswirkungen auf die politische Arbeit in den Kommunen hat.
2) Die Erkenntnisse rund um die letzten Kommunalwahlen 2019.
3) Die aktuellen Berichte aus der kommunalen Praxis.
Mit Blick auf die anhaltende Pandemiesituation im Freistaat und die anstehenden Bürgermeister:innen- und Landrät:innen-Wahlen im Frühjahr 2022 braucht es dringend Rechtssicherheit im Bereich der virtuellen Ratssitzungen und der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamt:innen. Deshalb soll das Gesetz bereits im Februar im Sächsischen Landtag beschlossen und dann schnellstmöglich verkündet werden.
Der Fokus liegt bei den Änderungen auf:
Die Kernherausforderung wird dabei sein, virtuelle Ratssitzungen und Live-Streaming rechtssicher auszugestalten und die Kommunen bei den Änderungen weitestgehend mitzunehmen.