Stärkung der sächsischen Oberschule – Jede erhält ihren eigenen Sozialarbeiter

Das Kabinett hat am 6. März 2018 die Novelle der Förderrichtlinie „Schulsozialarbeit” beschlossen und damit besonders die Schulsozialarbeit an Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft gestärkt.
Vor einem Jahr wurde das Landesprogramm „Schulsozialarbeit” auf Grundlage dieser Förderrichtlinie aufgelegt. Damals wurde ein deutliches Signal zur quantitativen und qualitativen Stärkung der Schulsozialarbeit im Freistaat gesetzt und für den aktuellen Doppelhaushalt 15 Millionen Euro pro Jahr aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Mit dem Landesprogramm werden die Kommunen in ihrer Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei unterstützt, langfristig und kontinuierlich Schulsozialarbeit präventiv anzubieten. Unseren Schülerinnen und Schülern wird ein Angebot gemacht, das niedrigschwellige Beratung und Unterstützung an den zentralen Lebens- und Lernort Schule bringt.
Mit der novellierten Förderrichtlinie Schulsozialarbeit wird der Entschließungsantrag der Regierungskoalition zur Schulgesetznovelle umgesetzt und der Blick besonders auf Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft gerichtet. Ab Beginn des nächsten Schuljahres – am 1. August 2018 – wird an jeder Oberschule in öffentlicher Trägerschaft mindestens eine volle Stelle, und diese zu 100 Prozent, aus Landesmitteln finanziert. So wird an allen 279 dieser Oberschulen in Sachsen zukünftig den ganzen Tag über ein beratendes und unterstützendes Angebot für die Schülerinnen und Schüler vorgehalten.
Diese Aufstockung erfolgt zusätzlich zum bereits bestehenden Landesprogramm für alle allgemeinbildenden Schulen. Ab 2019 sollen jährlich 30,5 Millionen Euro für Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen investiert werden.