Polizeigesetz: Kluges und verantwortungsbewusstes Abwägen nötig.

Nachdem der Referentenentwurf des neuen sächsischen Polizeigesetzes veröffentlicht wurde, war die öffentliche Debatte schnell entfacht. Von einem Polizeigesetz bayrischem Ausmaßes war schnell die Rede. Was aber vergessen wurde: Das parlamentarische Verfahren ist noch gar nicht eröffnet und anders als in Bayern regiert die Union hier nicht allein sondern mit der SPD. Bei der Debatte über das neue Polizeigesetz gilt es genau abzuwägen, wo genau die Polizei mehr Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr benötigt. Das könne aber erst sachlich diskutiert werden, wenn der Gesetzentwurf und die dazu gehörenden Stellungnahmen etwa vom Datenschutzbeauftragten, den Polizeigewerkschaften und den kommunalen Spitzenverbänden dem Parlament vorliegen.
Dennoch, auch die Kritik, die jetzt auf Basis verschiedener Veröffentlichungen geäußert wird, nehmen wir natürlich ernst. Und wir werden natürlich breit über die neuen Regelungen diskutieren – und zwar in der Fraktion, im Landtag und natürlich auch in der Öffentlichkeit. Wir rechnen damit, dass dieser Prozess nach den Sommerferien beginnen kann, wenn die Regierung den Entwurf dem Landtag übermittelt hat.
Natürlich war aber die SPD an den Diskussionen im Vorfeld beteiligt. Viele strittige Punkte konnten da schon abgeräumt werden. Wir sehen aber durchaus noch Änderungsbedarf und auch Änderungsmöglichkeiten. Eines ist dennoch klar, zu den bereits verabredeten Punkten (http://www.spd-fraktion-sachsen.de/absichtserklaerung/) steht auch die SPD.

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Polizeigesetz haben, lassen Sie es uns wissen und schreiben Sie uns. (http://www.spd-fraktion-sachsen.de/polizeigesetz/)