Die Diskussion zum Abgeordnetengesetz – Von berechtigter Kritik zu pauschaler Ablehnung

Über einen Monat berichtete die Sächsische Zeitung von den Änderungen im Abgeordnetengesetz als „größtem Einkommensplus der Geschichte“, als „Toprente mit 1000 Euro netto drauf“ und als „verschleierte Diätenerhöhung, die von schlechtem Gewissen zeugt“. Da ich mit meinem heutigen Abstimmungsverhalten letztlich mitverantwortlich für die neue Regelung bin, möchte ich konsequenterweise auch meine Beweggründe erklären. Schließlich hat die anhaltend harsche Kritik gezeigt, wie intensiv der Kommunikationsbedarf bei diesem heiklen Thema ist.

Zu Beginn jeder Legislaturperiode findet sich das Thema Diäten auf der Tagesordnung. Dafür sind erstmal weder wir, noch die CDU verantwortlich. Nach der Wahl eines neuen Landtags muss sich dieser verpflichtend mit seinen Arbeitsgrundlagen befassen, wozu auch das Abgeordnetengesetz gehört. Die Frage nach der konkreten Ausgestaltung ist gleichzeitig eine Frage, welche Ansprüche mit der Abgeordnetentätigkeit verbunden werden.

Wir haben bei der zwangsläufigen Neuregelung zwei Ansprüche in den Vordergrund gestellt: Eine stärkere Arbeit vor Ort und eine transparentere Aufschlüsselung der Nebenverdienste. Gerade die Wahlkreisbüros sind der wichtigste Anlaufpunkt, um den direkten Kontakt zwischen Abgeordneten und Bürger*innen herzustellen – ich habe dafür den ‚Süd Pol Dresden‘ bezogen. Und wie gut diese Büros funktionieren, hängt wiederum von der Mitarbeiterstruktur ab, die gleichermaßen gestärkt wird.

Die Diäten bleiben – entgegen mancher Behauptung – davon unberührt und berechnen sich weiterhin aus einem Index der sächsischen Wirtschafts-, Lohn- und Gehälterentwicklung, womit sie aktuell bei 5.212,54 Euro liegen. Was zu den Diäten als Nebeneinkunft hinzukommt, dürfte in mancherlei Hinsicht interessanter sein. Deshalb erweitern wir die dreistufige Angabe der Nebeneinkünfte, die als höchste Angabe ‚ab 7.000 Euro pro Monat‘ vorsah, um weitere sieben Stufen. Besonders hohe Bezüge bis 250.000 Euro werden dadurch transparent gemacht.

Den größten Kritikpunkt am neuen Abgeordnetengesetz, die Rentenregelung, haben wir nochmal auf den Prüfstand gestellt. Die aus den Wahlkreisen zusammengetragenen Stimmungsbilder haben wir in den vergangenen zwei Plenartagen ausführlich diskutiert und sind zum Ergebnis gekommen, dass der frühestmögliche Renteneintritt bei 63 Jahren liegen sollte. Ich freue mich, dass die Koalition auch zur Korrektur einmal getroffener Entscheidungen fähig ist und sich einer gesellschaftlichen Debatte nicht verschließt. Auch das gehört zur politischen Kultur.

Da sich das verhandelte Gesamtpaket in der Öffentlichkeit derart auf den Rentenaspekt zugespitzt hat, blieb nun kaum Raum zur Diskussion über die anderen Änderungen. Deshalb hoffe ich, dass die Ausstattung für ein stärkeres Engagement vor Ort nicht den nächsten Anlass zur Kritik liefert. Schließlich reagieren wir damit auch auf die Vorwürfe einer gestörten Kommunikation zwischen Wähler*innen und Politik. Dem pauschalen Vorwurf dreister Selbstbedienungsmentalität sollte nun der Boden entzogen sein, denn bei der jetzigen Regelung bleibt kaum mehr als die immerwährend gleiche Frage der Diätendiskussionen: Wieviel Wert messen wir, messen Sie diesem System, seinen Vertreter*innen und seiner Ausstattung bei? Die Antwort darauf muss sich jede*r selbst geben.

Die genauen Änderungen im Abgeordnetengesetz finden Sie hier ausführlich beschrieben.