Datenschutz? Gilt jetzt europaweit einheitlich!

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) was für ein Name. Dahinter verbirgt sich zunächst nichts Geringeres als das Anliegen den Datenschutz europaweit zu vereinheitlichen, rechtssicherer zu machen und international Standards zu setzen. Sie gilt seit dem 25. Mai in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar. Mit der DSGVO entsteht erstmals Rechtssicherheit für alle Europäerinnen und Europäer. Das ist gerade im Spannungsfeld mit Firmen, die personenbezogene Daten international bewegen (die „Googles“ und „Facebooks“ dieser Welt), hochaktuell.

Leider haben sich trotz der zweijährigen Übergangsfrist vom Beschluss im EU-Parlament bis zum Inkrafttreten längst nicht alle Betroffenen darauf vorbereitet und bspw. rechtzeitig ihre Homepages, Formulare oder firmeninterne Datenschutzregeln umgestellt. An der Stelle muss aber auch gesagt werden, dass bei allen guten Absichten, die Aufklärung seitens der Europäischen Union und seiner Mitgliedstaaten hier mangelhaft war. Auch die Staaten und die EU hatten zwei Jahre Zeit. Wer es verpasst die Bürgerinnen und Bürger umfassend zu sensibilisieren, der bekommt bekanntlich auch eine Menge Frust frei Haus geliefert. Letztendlich gilt aber eine einfache Erkenntnis unserer Eltern und Großeltern: Aus Fehlern muss man lernen. Was das heißt ist klar: rechtzeitig und umfassend informieren und sensibilisieren. Helfen statt bestrafen sollte die Leitlinie für Behörden nun sein, um es beispielsweise Selbstständigen, mittelständigen Unternehmen oder gemeinnützigen Vereinen so einfach wie möglich zu machen, die Umstellungen schnellstmöglich vorzunehmen.

Auch den Landtag hat das Thema in den letzten Monaten beschäftigt. Pünktlich in der Plenarsitzung im April haben wir das sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz beschlossen und damit 46 verschiedenen sächsische Gesetze und Verordnungen an die DSGVO angepasst. Der Link führt zur Aufzeichnung meiner Rede anlässlich der zweiten Lesung im Landtag.