Wir bauen „Brücken in die Zukunft“ – Dresdner Maßnahmepläne im sächsischen Investitionsprogramm

[Artikel aus der SüdPost N° 7]

 

Vergangenen Monat erhielten die Landräte und Oberbürgermeister die Investitionspläne für das Programm „Brücken in die Zukunft“. Mit diesem von den Regierungsfraktionen CDU und SPD aufgesetzten Investitionsprogramm bekommen die Kommunen zusätzliche Mittel, um wichtige Vorhaben flexibel zu finanzieren. Das Programm beläuft sich auf 800 Mio. Euro, wovon 156 Mio. Euro vom Bund bereitgestellt wurden. Besonders die flexible Einsetzbarkeit ist eine Besonderheit, die es ermöglicht, Schulen und Kitas genauso wie Sport- und Verkehrsanlagen zu erhalten, instand zu setzen und neu zu bauen.

Für unsere Landeshauptstadt fallen dafür knapp 140 Mio. Euro ab, die von 2016 bis 2020 verwendet werden können und müssen. Unsere wachsende Stadt setzt ihren Fokus bei der Mittelverwendung ausschließlich auf Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, die Sanierung und der Neubau von Schulen und Kitas haben im Interesse des Bildungs- und Wissenschaftsstandort oberste Priorität. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil werden somit 38,8 Mio. Euro in Kindertageseinrichtungen gesteckt, 142,2 Mio. Euro in Sanierung und Neubau von Schulgebäuden und ihren Sportanlagen.

Dieser Schwerpunkt schlägt sich auch besonders im Dresdner Süden nieder. Von den zwölf Schulbauprojekten liegen Fünf in den Ortsamtsgebieten Plauen und Prohlis, dabei wurden nicht alle Vorhaben zusätzlich in Angriff genommen. Die Abbruch- bzw. Sanierungsarbeiten an der 39. Grundschule (Schleiermacherstraße 8) und der 49. Grundschule (Bernhardstraße 80) sind beispielsweise bereits in vollem Gange. Darüber hinaus sind der Neubau der Vierfeldsporthalle des Gymnasium Süd-West (Bernhardstraße 18), der Hortbau der 68. Grundschule (Heiligenbornstraße 15) und die Erweiterung des Schulgebäudes des Vitzthum-Gymnasiums (Paradiesstraße 35) vorgesehen.

Was sich an einigen Grund-, Ober- und Berufsschulen zeigt, ist, dass auch mit diesem Förderprogramm nicht alle notwendigen Neuerungen umsetzen lassen. Einige Schulen müssen nach wie vor auf ihre Förderung warten, andere sind in der Rangfolge nicht auf der Position, die sie erwartet hätten. Dennoch haben wir mit „Brücken in die Zukunft“ das größte Investitionssonderprogramm in der Geschichte des Freistaates zusammengeschnürt. Und die Förderrichtlinie bringt einen weiteren Vorteil mit sich: Alle Vorhaben müssen bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Damit steht nicht nur ein festes Investitionspotential zur Verfügung, sondern auch ein verlässlicher Zeithorizont.